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Informationen für Arbeitgeber

 

Informationen für Unternehmen

 

Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie im Detail mit den benötigten Dokumenten auf der Seite der Arbeitsagentur unter folgendem Link:

 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/beschaeftigung-beantragen