Informationen für Arbeitgeber
Infos für Unternehmen
Je nach Aufenthalts-Status muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie im Detail mit den benötigten Dokumenten auf der Seite der Arbeits-Agentur unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/beschaeftigung-beantragen