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Informationen für Arbeitgeber

 

Infos für Unternehmen

 

Je nach Aufenthalts-Status muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie im Detail mit den benötigten Dokumenten auf der Seite der Arbeits-Agentur unter folgendem Link:

 

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/beschaeftigung-beantragen