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Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften des Werra-Meißner-Kreises

Ab sofort und bis auf Weiteres gilt ein Besuchsverbot, auch für ehrenamtlich Aktive, in den Gemeinschafts- unterkünften (GUs) für Geflüchtete. Das Verbot orientiert sich an aktuellen Verordnungen und dient dem Schutz aller Beteiligten.

Ab sofort und bis auf Weiteres gilt ein Besuchsverbot, auch für ehrenamtlich Aktive, für die Gemeinschaftsunterkünfte des Werra-Meißner-Kreises, in denen zahlreiche geflüchtete Menschen noch untergebracht sind. Das Verbot orientiert sich an aktuellen Verordnungen und dient dem Schutz aller Beteiligten.

Der Werra-Meißner-Kreis, die AWO Werra-Meißner sowie die Freiwilligenagentur Omnibus bedauert, dass es aufgrund der aktuellen Gefahrensituation zu diesen Einschränkungen kommen muss. "Wir schätzen das hohe und unermesslich wertvolle Engagement ehrenamlticher Helferinnen und Helfer für geflüchtete Menschen in der Region sehr", so Runa Aasland-Jost, Leiterin der Flüchtlingsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt, die im Auftrag des Kreises die Betreuung der Gemeinschaftsunterkünfte koordiniert. "Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten alles Mögliche tun, um die Engagierten bestmöglich weiter mit Informationen zu versorgen und gut vernetzt zu bleiben."

Interessierte bzw. Engagierte können sich mit ihren aktuellen Anliegen, Sorgen und Wünschen in diesem Zusammenhang an die AWO, die Freiwilligenagentur und den Stab Migration wenden:

Runa Aasland-Jost, Fachbereichsleitung Flüchtlingsbetreuung AWO Werra-Meißner: Runa.Aasland-Jost@AWO-Werra-Meissner.de, 05651 307 624 oder 0151 18868415

Kathrin Beyer, Freiwilligenagentur Omnibus: kathrin.beyer@fbs-werra-meissner.de, 05651  333 2378 

Julia Kapinus, Stab Migration: julia.kapinus@werra-meissner-kreis.de,  05651 302 303 08