Zum Hauptinhalt springen logo Integrationsnetz - Link zur Startseite
Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Schwarz
A
A
A
A

Weitere Vorschusszahlung für Geflüchtete bereits am Donnerstag, 07.04.2022, in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr in der Stadthalle Eschwege

Alle aus der Ukraine Geflüchteten, die sich als Einwohner im Werra-Meißner-Kreis bei den Städten und Gemeinden angemeldet und bereits einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben, können bei Bedarf auf einen Vorschuss eine Abschlagszahlung von 100 € pro Person erhalten.

Der dafür am Freitag vorgesehene Auszahlungstermin wird nun vorgezogen und findet am Donnerstag, 07.04.2022, in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr in der Stadthalle Eschwege statt.

Bei Personen, die bereits in ihrer Kommune einwohnerrechtlich gemeldet sind, aber noch keine Beantragung von Sozialleistungen möglich war, ist auch eine Leistungsantragstellung vor Ort möglich. Dolmetscher*innen stehen hierfür zur Verfügung.

Neben der Meldebescheinigung der Kommune ist ein gültiges Ausweisdokument (ID-Card, Pass oder Führerschein sowie Legitimationsdokumente weiterer Personen z.B. Geburtsurkunden der Kinder) vorzulegen.

Die Auszahlung von Vorschusszahlungen soll Härten abfedern, die ggf. durch die Bearbeitungszeit der Leistungsanträge entstehen, und wird auf die späteren Leistungen angerechnet.

Das erneute Angebot zur Auszahlung eines Vorschusses richtet sich an alle aus der Ukraine Geflüchteten, die am 01.04.2022 keine Vorschusszahlung durch den Werra-Meißner-Kreis erhalten haben und nicht im laufenden Sozialleistungsbezug stehen.

Die Sparkasse Werra-Meißner bietet bei Bedarf vor Ort auch Informationen zur Eröffnung eines Girokontos an.

Download