Religionsfreiheiheit in Deutschland
In Deutschland gilt die Religionsfreiheit. Sie ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht.
Grundgesetz Artikel 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.