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Religionsfreiheiheit in Deutschland

 

In Deutschland gilt die Religionsfreiheit. Sie ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht.

 

Grundgesetz Artikel 4:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.