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Einbürgerung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Personen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag zu erwerben.

 

In der Regel sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

-mindestens 8-jähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet

-Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis

-Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-ausreichende Deutschkenntnisse

-staatsbürgerliches Grundwissen

-Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundes- 

  republik Deutschland, keine Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Gruppen

  oder Vereinigungen

 

Eine individuelle Beratung hinsichtlich bestehender Ausnahmetatbestände erfolgt durch die zuständigen Behörden. Dort erfolgt auch die Antragsaufnahme.

 

Diese sind Städte und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wird diese Aufgabe durch die örtliche Kreisverwaltung wahrgenommen.

Einbürgerungsbehörde ist das zuständige Regierungspräsidium in Kassel.