Verpflichtungserklärung (Einladung zu Besuchszwecken)
Bitte übersenden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen Unterlagen (siehe Seite 2 des Antragsformulars) per Post an:
Die Landrätin des Werra-Meißner-Kreises
Ausländerbehörde
Bremer Straße 10a
37269 Eschwege
Für die Bearbeitung wird gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 12 i. V. m. § 49 Abs. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) eine Gebühr in Höhe von 29,00 €/Antrag fällig.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung durch die Ausländerbehörde, welche gleichzeitig als Eingangsbestätigung dient.
Die Prüfung Ihres Antrages kann erst nach Vorlage des Nachweises über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Die Antragsprüfung umfasst ca. 4 – 6 Wochen.
Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung