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Informationen für Vermieter

Sie haben eine Wohnung, die Sie gerne an Geflüchtete vermieten möchten?

Wenn diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem SGB II beziehen, darf diese nach dem Sozialgesetzbuch festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Eine Orientierung finden Sie in folgender Tabelle.

Tabelle Unterkunftskosten

Solange Asylbewerber Leistungen nach dem Alsylbeswerberleistungsgesetz beziehen, werden Wohnungen prinzipiell nur an Familien mit Bleibeperspektive vermittelt. Der Einzelfall wird geprüft. Möchten Sie eine Wohnung anbieten, wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartnerinnen Frau Kaufmann oder Frau Remmler - Kontaktdaten siehe unten. Die Wohnung wird, sollte sie in Frage zu kommen scheinen, vor Ort begutachtet. Im Anschluss füllt der Vermieter eine Mietbescheinigung aus. Diese wird Ihnen entweder persönlich überreicht, Sie erhalten sie in der Stabsstelle Migration oder können Sie hier herunterladen. Anhand der ausgefüllten Mietbescheinigung prüft die Kreisverwaltung dann, ob die Wohnung den formalen Kriterien entspricht.

Mietbescheinigung