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Nach ihrer Registrierung in den Erstaufnahme-Einrichtungen werden die Asylbewerber auf die
Kommunen verteilt. Auch der Werra-Meißner-Kreis hat regelmäßig Asylbewerber nach dem Landesaufnahmegesetz aufzunehmen und deren Unterbringung, Versorgung, Krankenhilfe und Betreuung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) sicherzustellen. Die Asylbewerber werden in Gemeinschafts-Unterkünften des Werra-Meißner-Kreises,  die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet eingerichtet  wurden, aber auch in Wohnungen untergebracht. Nach ihrer Ankunft wird ihnen nach Möglichkeit die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglicht. Außerdem werden verschiedene Programme angeboten, um Asylbewerber in Arbeit zu vermitteln.

 

Nach Ihrer Registierung in den Erstaufnahme-Einrichtungen

In den Gemeinschafts-Unterkünften sind Sozial-Betreuer der AWO zuständig für die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen, diese helfen beim Verstehen von Dokumenten, Kommunikation mit Behörden, Anmeldungen in Kindergarten, Schule und stellen Kontakte zu wichtigen Stellen her bzw. geben Informationen.