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Nach ihrer Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber auf die
Kommunen verteilt. Auch der Werra-Meißner-Kreis hat regelmäßig Asylbewerber nach dem Landesaufnahmegesetz aufzunehmen und deren Unterbringung, Versorgung, Krankenhilfe und Betreuung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sicherzustellen. Die Asylbewerber werden in Gemeinschaftsunterkünften des Werra-Meißner-Kreises,  die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet eingerichtet  wurden, aber auch in Wohnungen untergebracht. Nach ihrer Ankunft wird ihnen nach Möglichkeit die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglicht. Außerdem werden verschiedene Programme angeboten, um Asylbewerber in Arbeit zu vermitteln.

 

Nach Ihrer Registierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen

In den Gemeinschaftunterkünften sind Sozialbetreuer der AWO zuständig für die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen, diese helfen beim Verstehen von Schriftverkehr, Kommunikation mit Behörden, Anmeldungen in Kindergarten, Schule und stellen Kontakte zu wichtigen Anlaufstellen her bzw. halten Informationen bereit.