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Ausländerbehörde Werra-Meißner-Kreis

 

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.

 

Telefon-Sprechzeiten: Montag- Donnerstag,  10:00 Uhr - 11:30 Uhr

 

Um bei Ihren persönlichen Anliegen behilflich sein zu können, kontaktieren Sie bitte direkt die für Sie zuständige Person 

oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de

 

Wer ist zuständig? 

Normalerweise geht es nach dem ersten Buchstabe Ihres Familiennamens - 

außer es geht um eine besondere Angelegenheit.

Bitte gucken Sie in der Tabelle:

 

Übersicht über Zuständigkeiten der Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde:

(Maßgebend i. d. R.: erster Buchstabe Ihres Familiennamens)

 

Zuständigkeit

Buchstabe/n

Mitarbeiter/in

Telefonkontakt

 

 

 

 

Allgemeines Aufenthaltsrecht

und

ukrainische Staatsangehörige, die bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind

A

Frau Klöpfel

05651/302-30328

B, M

Frau Blumenstein

05651/302-30327

C, D

Frau Hemmer

05651/302-30322

E, J, S, U

Frau Endörfer

05651/302-30333

F

Frau Hübenthal

05651/302-30331

G, L, P, X, Y

Frau Steffen

05651/302-30324

H, N, O, Q, W

Frau Koschalka

05651/302-30329

I, K, V

Frau Scheffczik

05651/302-30323

R, T, Z

Frau Wenderoth

05651/302-30326

 

 

 

 

Zentralisierte  Zuständigkeiten (buchstabenunabhängig)

 

 

 

 

 

 

 

Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften

 

Frau Hübenthal

05651/302-30331

Asylbewerber in Privatwohnungen

EU-Staatsangehörige

 

Frau Seidemann

05651/302-30325

 

 

 

 

Besuchsaufenthalte

(Verpflichtungserklärung)

 

Frau Steffen

05651/302-30324

 

 

 

 

Fachkräfteeinwanderung

 

Frau Koschalka

05651/302-30329

 

 

 

 

Ukrainische Staatsangehörige

(nur nach Ersteinreise)

 

Frau Klöpfel

05651/302-30328

 

 

 

 

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

 

Frau Endörfer

05651/302-30333

 

 

 

 

 

Passaufsicht der Städte und Gemeinden

 

Frau Schmidt

05651/302-30320