Aussiedler-/ Spätaussiedler
Aussiedler bzw. Spätaussiedler sind Zuwanderer deutscher Abstammung (deutsche Volkszugehörige), die aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion bzw. des ehemaligen Ostblocks im Rahmen eines speziellen Aufnahmeverfahrens in die Bundesrepublik Deutschland kamen. Die Aufnahme dieser Personen ist im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) geregelt.
Nach Erhalt des Aufnahmebescheids wird dem Spätaussiedler von Amts wegen eine Spätaussiedlerbescheinigung durch das Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgestellt, womit die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetz erworben wird.
Familienmitglieder des Spätaussiedlers, welche in das Verteilverfahren gemäß §8 BVFG mit einbezogen wurden, unterliegen weiterhin den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und bedürfen eines Aufenthaltstitels. Dieser ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.